Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen und insbesondere für zwischen Verkäufer und Käufer abgeschlossene Verträge über die Lieferung von Wein.

2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer im Zusammenhang mit Kaufverträgen getroffen werden, sind in dem Kaufvertrag, diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung des Verkäufers schriftlich niedergelegt. Abweichende einzelvertragliche Regelungen bedürfen der Schriftform.

II. Angebot und Vertragsabschluss

1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, daß der Verkäufer diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.

2. Die Beschaffenheit der Produkte des Verkäufers sind den Produktbeschreibungen des Verkäufers entnehmbar, die dem Käufer auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden. änderungen in der Ausstattung bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten des Verkäufers gehören, bleiben im Eigentum des Verkäufers und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von ihm ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

3. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Der Verkäufer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang beim Verkäufer anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Erfolgt die Annahme des Angebotes des Bestellers nicht innerhalb der gesetzten Frist, kommt ein Vertragsschluss zwischen den Parteien nicht zustande. Die Mindestbestellmenge beim Versand beträgt 18 Flaschen zu je 0,75 l oder 1,0 l.

III. Preise & Zahlungsbedingungen

1. Die Preise des Verkäufers gelten ohne Transportkosten, soweit keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Die Händlerpreislisten geben Nettopreise wieder, so daß zu diesem Preis jeweils die Mehrwertsteuer und eventuelle Versendungskosten treten. Im übrigen verstehen sich die Preise einschließlich Ausstattung, Glas, Verpackung in 6er-Standartkarton ab Hof Westhofen.

2. Ist mit dem Käufer nichts anderes schriftlich vereinbart worden, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung bei dem Käufer zur Zahlung fällig.

3. Erfolgt die Lieferung nach den Vereinbarungen der Parteien ins Ausland, so ist der Kaufpreis im voraus an den Verkäufer zu entrichten. In diesem Falle besteht eine Lieferverpflichtung des Verkäufers erst nach Eingang des vollständigen Kaufpreises auf seinem Konto.

4. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Zentralbank zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten.

5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Verkäufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

6. Die Leistungspflicht endet mit der Auslieferung der Ware am Hof des Verkäufers oder durch Versendung der Ware im Namen und auf Rechnung des Käufers.

IV. Gefahrübergang

1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Es wird auf die Regelung des § 447 BGB Bezug genommen.

2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der übergabe der Sache auf den Käufer über. Es wird auf die Regelung des § 474 BGB Bezug genommen.

3. Der übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

V. Liefer- und Leistungszeit

1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.

2. Falls der Verkäufer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist, die mit Eingang der schriftlichen In Verzug Setzung bei dem Verkäufer oder im Falle der kalendermäßig bestimmten Frist ab Eintritt des Verzugs beginnt, zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Käufer infolge dessen von dem Verkäufer zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.

4. Der Verkäufer haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Dem Verkäufer ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5. Beruht der von dem Verkäufer zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Falle ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, es sei denn, der Lieferverzug beruht auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung.

6. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.

VI. Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Der Käufer hat den Verkäufer von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen durch Zugriffe Dritter entstehen. Verhält sich der Käufer vertragswidrig, insbesondere wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Verkäufers nicht nachkommt, dann kann der Käufer nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Ware verlangen. In der Zurücknahme der Ware durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Ware durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Verkäufers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.

VII. Gewährleistung – Haftung

1. Bei berechtigten Mängelrügen ist der Verkäufer unter Ausschluss der Rechte des Käufers vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen, zur Nacherfüllung verpflichtet. es sei denn, daß der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hervor zu heben ist, daß das Vorhandensein von Weinstein keinen Mangel der verkauften Ware darstellt.

2. Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung neuer Ware erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Die Nacherfüllung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises ( Minderung ) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

3. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

4. Der Verkäufer haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

5. Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die er durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in üblicher Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

6. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gem. Abs. 4 Ziff.3-5 dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

VII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für Verpflichtungen aus dem Vertrag vereinbaren die Parteien als Erfüllungsort und Gerichtsstand den Betriebssitz des Verkäufers.

IX. Schlussbestimmung anzuwendendes Recht

Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechts. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so verpflichten sich die Beteiligten zu einer Vereinbarung, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Vereinbarung möglichst nahe kommt. änderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

©by Weingut Hohenfelser-Hof

 



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